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Thomas Oktober 2016 Kommentar verfassen
Das Problem werden die geforderten 5 dB über den Umgebungsgeräuschen sein. Diese werden von geräuschsensiblen Fahrgästen sicher als sehr laut empfunden. Dass die zugelassen 70dB erreicht werden, glaube ich hingegen nicht. Aber vielleicht hat da jemand Messergebnisse.
Und auch die 100 Hz Toleranz lassen nicht viel Spielraum.
Ich denke nicht, dass sich da viel anpassen lässt.
mfg Thomas Thiele
Thomas 05.10. 21:32
Das Problem werden die geforderten 5 dB über den Umgebungsgeräuschen sein. Diese werden von geräuschsensiblen Fahrgästen sicher als sehr laut empfunden. Dass die zugelassen 70dB erreicht werden, glaube ich hingegen nicht. Aber vielleicht hat da jemand Messergebnisse.
Und auch die 100 Hz Toleranz lassen nicht viel Spielraum.
Ich denke nicht, dass sich da viel anpassen lässt.
mfg Thomas Thiele
Andreas Moderator Oktober 2016 Kommentar verfassen
Liebe Community Nutzer,
vielen Dank für Ihre Kommentare und auch danke Herr Thiele für Ihren ausführlichen Beitrag und die Recherche.
Ich kann die Wünsche hier im Forum gut nachvollziehen, die Geräusche und Anzeigen noch kundenfreundicher zu gestalten. Wir nehmen die Vorschläge gern mit in unseren Ideenpool auf und lassen sie von den Experten der S-Bahn Mitteldeutschland prüfen.
Viele Grüße
Andreas Moderator 05.10. 09:45
Liebe Community Nutzer,
vielen Dank für Ihre Kommentare und auch danke Herr Thiele für Ihren ausführlichen Beitrag und die Recherche.
Ich kann die Wünsche hier im Forum gut nachvollziehen, die Geräusche und Anzeigen noch kundenfreundicher zu gestalten. Wir nehmen die Vorschläge gern mit in unseren Ideenpool auf und lassen sie von den Experten der S-Bahn Mitteldeutschland prüfen.
Viele Grüße
Neuer Oktober 2016 Kommentar verfassen
Das ist ja nett, dass Herr Thiele die passende EU-Verordnung herausgesucht hat. Vielen Dank! Höchstwahrscheinlich ist das derzeit eingesetzte Signal an dieser und mglw. weiteren Vorgaben orientiert. Alles andere wäre vom Bahn-Konzern wohl auch fahrlässig. Niemand hat hier jedoch infrage gestellt, dass es gesetzliche Rahmenbedingungen gibt, an die man sich beim Bau gehalten hat.
Wie man diesen Rahmen ausfüllt, ist aber ein anderes Thema. Wie die EU-Verordnung zeigt, gibt es für Lautstärken und Frequenzen Toleranzspielräume. Alles was ich an dieser Stelle versucht habe, ist eine Sensibilität dafür zu schaffen, diese Spielräume künftig sensibler auszunutzen. Und den Fahrgästen, bei aller Barrierefreiheit, ein Reiseklima zu ermöglichen, das so geräuscharm wie möglich ist.
Neuer 04.10. 23:56
Das ist ja nett, dass Herr Thiele die passende EU-Verordnung herausgesucht hat. Vielen Dank! Höchstwahrscheinlich ist das derzeit eingesetzte Signal an dieser und mglw. weiteren Vorgaben orientiert. Alles andere wäre vom Bahn-Konzern wohl auch fahrlässig. Niemand hat hier jedoch infrage gestellt, dass es gesetzliche Rahmenbedingungen gibt, an die man sich beim Bau gehalten hat.
Wie man diesen Rahmen ausfüllt, ist aber ein anderes Thema. Wie die EU-Verordnung zeigt, gibt es für Lautstärken und Frequenzen Toleranzspielräume. Alles was ich an dieser Stelle versucht habe, ist eine Sensibilität dafür zu schaffen, diese Spielräume künftig sensibler auszunutzen. Und den Fahrgästen, bei aller Barrierefreiheit, ein Reiseklima zu ermöglichen, das so geräuscharm wie möglich ist.
Thomas Oktober 2016 Kommentar verfassen
Ich habe mal die entsprechenden Regelungen herausgesucht. Da steht in der
VERORDNUNG (EU) Nr. 1300/2014 DER KOMMISSION
vom 18. November 2014
über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
...
(7) Wird eine Tür zum Öffnen freigegeben, so muss ein Signal gegeben werden, das für Personen innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbar und sichtbar ist. Dieses Signal muss für mindestens fünf Sekunden andauern, es sei denn, die Tür wird betätigt. In diesem Fall kann das Signal nach drei Sekunden abschalten.
(8) Wenn eine Tür automatisch, fernbedient vom Triebfahrzeugführer oder einem anderen Mitarbeiter des Zugpersonals geöffnet wird, muss das Alarmsignal für mindestens drei Sekunden andauern, sobald die Tür anfängt, sich zu öffnen.
(9) Kurz bevor eine Tür automatisch oder fernbedient geschlossen wird, muss ein akustisches und visuelles Signal gegeben werden, das für Personen innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbar und sichtbar ist. Das Signal muss mindestens zwei Sekunden vor Beginn des Schließvorgangs auslösen und während des Schließvorgangs andauern.
(10) Die Schallquelle von Türsignalen muss sich in der Nähe der Bedienelemente der Tür oder, sofern keine Bedienelemente vorhanden sind, neben der Türöffnung befinden.
(11) Das visuelle Signal muss innerhalb und außerhalb des Zuges sichtbar und so angebracht sein, dass ein möglichst geringes Risiko besteht, von Reisenden im Fahrzeuginnenraum verdeckt zu werden.
(12) Akustische Türsignale müssen der in Anlage G genannten Spezifikation
entsprechen.
Und in dieser Anlage G:
Akustische Warnsignale für Fahrgast-Außentüren Öffnen der Tür
— Merkmale —
Langsam pulsierender (bis zu zwei Impulse pro Sekunde) Mehrklangton aus zwei aufeinander folgenden Tönen.
— Frequenzen —
2 200 Hz ± 100 Hz — und — 1 760 Hz ± 100 Hz
— Schalldruckpegel —
Entweder durch
— eine geregelte akustische Warneinrichtung, eingestellt auf mindestens 5 dB LAeq über Umgebungsgeräusch bis max. 70 dB LAeq,T (+ 6/– 0),
— oder eine ungeregelte Warneinrichtung, eingestellt auf 70 dB LAeq,T (+ 6/– 0).
— Im Innern gemessen am Mittelpunkt des Vorraums 1,5 m über dem Boden. (T = Gesamtdauer des Signals) Verwendung einer Messanordnung (horizontal und anschließend vertikal) und gemittelter Messwerte.
— Außerhalb des Fahrzeugs gemessen 1,5 m von der Mittellinie der Türaußenseite entfernt in einer Höhe von 1,5 m über dem Bahnsteig. (T = Gesamtdauer des Signals) Verwendung einer (horizontalen) Messanordnung und gemittelter Messwerte.
Schließen der Tür
— Merkmale —
Schnell pulsierender Ton (sechs bis zehn Impulse pro Sekunde)
— Frequenz —
1 900 Hz ± 100 Hz
— Schalldruckpegel —
Entweder durch
— eine geregelte akustische Warneinrichtung, eingestellt auf mindestens 5 dB LAeq über Umgebungsgeräusch bis max. 70 dB LAeq,T (+ 6/– 0),
— oder eine ungeregelte Warneinrichtung, eingestellt auf 70 dB LAeq,T (+ 6/– 0).
— Im Innern gemessen am Mittelpunkt des Vorraums 1,5 m über dem Boden. (T = Gesamtdauer des Signals) Verwendung einer Messanordnung (horizontal und anschließend vertikal) und gemittelter Messwerte.
— Außerhalb des Fahrzeugs gemessen 1,5 m von der Mittellinie der Türaußenseite entfernt in einer Höhe von 1,5 m über dem Bahnsteig. (T = Gesamtdauer des Signals)
...
Ich glaube, darin ist alles Relevante enthalten. Und ich glaube auch, dass die Geräusche, die unsere Züge machen, genau diesen Vorgaben entsprechen. Übrigens gibt es für Straßenbahnen eigene und auch abweichende Regelungen. Es wäre also ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen!
mfg Thomas Thiele
Thomas 04.10. 11:53
Ich habe mal die entsprechenden Regelungen herausgesucht. Da steht in der
VERORDNUNG (EU) Nr. 1300/2014 DER KOMMISSION
vom 18. November 2014
über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
...
(7) Wird eine Tür zum Öffnen freigegeben, so muss ein Signal gegeben werden, das für Personen innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbar und sichtbar ist. Dieses Signal muss für mindestens fünf Sekunden andauern, es sei denn, die Tür wird betätigt. In diesem Fall kann das Signal nach drei Sekunden abschalten.
(8) Wenn eine Tür automatisch, fernbedient vom Triebfahrzeugführer oder einem anderen Mitarbeiter des Zugpersonals geöffnet wird, muss das Alarmsignal für mindestens drei Sekunden andauern, sobald die Tür anfängt, sich zu öffnen.
(9) Kurz bevor eine Tür automatisch oder fernbedient geschlossen wird, muss ein akustisches und visuelles Signal gegeben werden, das für Personen innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbar und sichtbar ist. Das Signal muss mindestens zwei Sekunden vor Beginn des Schließvorgangs auslösen und während des Schließvorgangs andauern.
(10) Die Schallquelle von Türsignalen muss sich in der Nähe der Bedienelemente der Tür oder, sofern keine Bedienelemente vorhanden sind, neben der Türöffnung befinden.
(11) Das visuelle Signal muss innerhalb und außerhalb des Zuges sichtbar und so angebracht sein, dass ein möglichst geringes Risiko besteht, von Reisenden im Fahrzeuginnenraum verdeckt zu werden.
(12) Akustische Türsignale müssen der in Anlage G genannten Spezifikation
entsprechen.
Und in dieser Anlage G:
Akustische Warnsignale für Fahrgast-Außentüren Öffnen der Tür
— Merkmale —
Langsam pulsierender (bis zu zwei Impulse pro Sekunde) Mehrklangton aus zwei aufeinander folgenden Tönen.
— Frequenzen —
2 200 Hz ± 100 Hz — und — 1 760 Hz ± 100 Hz
— Schalldruckpegel —
Entweder durch
— eine geregelte akustische Warneinrichtung, eingestellt auf mindestens 5 dB LAeq über Umgebungsgeräusch bis max. 70 dB LAeq,T (+ 6/– 0),
— oder eine ungeregelte Warneinrichtung, eingestellt auf 70 dB LAeq,T (+ 6/– 0).
— Im Innern gemessen am Mittelpunkt des Vorraums 1,5 m über dem Boden. (T = Gesamtdauer des Signals) Verwendung einer Messanordnung (horizontal und anschließend vertikal) und gemittelter Messwerte.
— Außerhalb des Fahrzeugs gemessen 1,5 m von der Mittellinie der Türaußenseite entfernt in einer Höhe von 1,5 m über dem Bahnsteig. (T = Gesamtdauer des Signals) Verwendung einer (horizontalen) Messanordnung und gemittelter Messwerte.
Schließen der Tür
— Merkmale —
Schnell pulsierender Ton (sechs bis zehn Impulse pro Sekunde)
— Frequenz —
1 900 Hz ± 100 Hz
— Schalldruckpegel —
Entweder durch
— eine geregelte akustische Warneinrichtung, eingestellt auf mindestens 5 dB LAeq über Umgebungsgeräusch bis max. 70 dB LAeq,T (+ 6/– 0),
— oder eine ungeregelte Warneinrichtung, eingestellt auf 70 dB LAeq,T (+ 6/– 0).
— Im Innern gemessen am Mittelpunkt des Vorraums 1,5 m über dem Boden. (T = Gesamtdauer des Signals) Verwendung einer Messanordnung (horizontal und anschließend vertikal) und gemittelter Messwerte.
— Außerhalb des Fahrzeugs gemessen 1,5 m von der Mittellinie der Türaußenseite entfernt in einer Höhe von 1,5 m über dem Bahnsteig. (T = Gesamtdauer des Signals)
...
Ich glaube, darin ist alles Relevante enthalten. Und ich glaube auch, dass die Geräusche, die unsere Züge machen, genau diesen Vorgaben entsprechen. Übrigens gibt es für Straßenbahnen eigene und auch abweichende Regelungen. Es wäre also ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen!
mfg Thomas Thiele
Johannes Oktober 2016 Kommentar verfassen
Die Warntöne beim Schließen der Türen sind gefühlt überall anders. Es gibt angenehmere, aber auch weitaus unangenehmere Töne als die der Mitteldeutschen S-Bahn.
Daher wäre es gut, wenn sich die S-Bahn mal innerhalb (und außerhalb) des Bahnkonzerns einige Beispiele sucht und mit Hilfe von Testpersonen das Kunden- UND Blindenfreundlichste ermittelt. Letztendlich wird es ein Kompromiss bleiben, aber bestimmt findet sich eine für alle Seiten verträgliche Lösung.
Und eine Bitte meinerseits: Keine Durchsage a la "Bitte zurückbleiben"! Das geht mir stärker auf den Wecker als ein Piepen, weil mit einem Satz immer zu verarbeitende Informationen übermittelt werden. Man wird aus dem jeweiligen Gedankengang herausgerissen, denn es könnte ja etwas wichtiges sein. Ein Piepen fällt dagegen unter die monotonen Betriebsgeräusche des Fahrzeugs und lässt einen kalt.
Johannes 03.10. 22:43
Die Warntöne beim Schließen der Türen sind gefühlt überall anders. Es gibt angenehmere, aber auch weitaus unangenehmere Töne als die der Mitteldeutschen S-Bahn.
Daher wäre es gut, wenn sich die S-Bahn mal innerhalb (und außerhalb) des Bahnkonzerns einige Beispiele sucht und mit Hilfe von Testpersonen das Kunden- UND Blindenfreundlichste ermittelt. Letztendlich wird es ein Kompromiss bleiben, aber bestimmt findet sich eine für alle Seiten verträgliche Lösung.
Und eine Bitte meinerseits: Keine Durchsage a la "Bitte zurückbleiben"! Das geht mir stärker auf den Wecker als ein Piepen, weil mit einem Satz immer zu verarbeitende Informationen übermittelt werden. Man wird aus dem jeweiligen Gedankengang herausgerissen, denn es könnte ja etwas wichtiges sein. Ein Piepen fällt dagegen unter die monotonen Betriebsgeräusche des Fahrzeugs und lässt einen kalt.
Neuer Oktober 2016 Kommentar verfassen
Lieber Herr Huldisch,
das akustische Signal ist bereits an ein optisches gekoppelt. Die Türknöpfe blinken nämlich wild, wenn sich die Türen öffnen oder schließen. Aber: Einem Blinden nützt ein optisches Signal nicht.
Eine Reduzierung der Signallautstärke halte ich für nicht ausreichend, wäre aber eine Notlösung. Bessere wäre meines Erachtens ein akustisches Re-Design.
Ich kenne die Gesetzesvorschriften nicht und es ist auch nicht meine Aufgabe, sie zu recherchieren. Insgesamt vermittelt aber die Art und Weise des Signals (mehrfach hoher Piepton in schneller Folge) nicht den Eindruck, als hätte der Kundenkomfort bei der Planung im Vordergrund gestanden.
Als positives Beispiel empfehle ich den U- und S-Bahn-Verkehr der Berliner Verkehrsbetriebe. Dort gibt es beim Schließen der Türen ein einzelnes, durchgängiges Signal im niedrigeren Frequenzbereich (wesentlich entspannter) PLUS die Durchsage "Zurückbleiben bitte!", die ja auch in anderen großen Städten üblich ist. Einschlägige Beispielvideos finden Sie auf Youtube.
Was die Menschen mit Behinderung betrifft: Ich bin keiner, also kann ich deren Bedürfnisse und Wünsche in Bezug auf das Reisen mit der S-Bahn nicht einschätzen. Für die S-Bahn Mitteldeutschland wäre es aber sicher wichtig, diese besser zu kennen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Einen schönen Abend!
Neuer 03.10. 20:28
Lieber Herr Huldisch,
das akustische Signal ist bereits an ein optisches gekoppelt. Die Türknöpfe blinken nämlich wild, wenn sich die Türen öffnen oder schließen. Aber: Einem Blinden nützt ein optisches Signal nicht.
Eine Reduzierung der Signallautstärke halte ich für nicht ausreichend, wäre aber eine Notlösung. Bessere wäre meines Erachtens ein akustisches Re-Design.
Ich kenne die Gesetzesvorschriften nicht und es ist auch nicht meine Aufgabe, sie zu recherchieren. Insgesamt vermittelt aber die Art und Weise des Signals (mehrfach hoher Piepton in schneller Folge) nicht den Eindruck, als hätte der Kundenkomfort bei der Planung im Vordergrund gestanden.
Als positives Beispiel empfehle ich den U- und S-Bahn-Verkehr der Berliner Verkehrsbetriebe. Dort gibt es beim Schließen der Türen ein einzelnes, durchgängiges Signal im niedrigeren Frequenzbereich (wesentlich entspannter) PLUS die Durchsage "Zurückbleiben bitte!", die ja auch in anderen großen Städten üblich ist. Einschlägige Beispielvideos finden Sie auf Youtube.
Was die Menschen mit Behinderung betrifft: Ich bin keiner, also kann ich deren Bedürfnisse und Wünsche in Bezug auf das Reisen mit der S-Bahn nicht einschätzen. Für die S-Bahn Mitteldeutschland wäre es aber sicher wichtig, diese besser zu kennen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Einen schönen Abend!
Morris Oktober 2016 Kommentar verfassen
Nun ja, nachvollziehbar ist es schon. Problematisch ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber bei Neufahrzeugen ein entsprechendes Warnsignal voraussetzt.
Eine Abschaffung oder gar Änderung ist daher fast gar nicht möglich.
Morris 03.10. 18:53
Nun ja, nachvollziehbar ist es schon. Problematisch ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber bei Neufahrzeugen ein entsprechendes Warnsignal voraussetzt.
Eine Abschaffung oder gar Änderung ist daher fast gar nicht möglich.
Andreas Moderator Oktober 2016 Kommentar verfassen
Vielen Dank für Ihren Kommentar in unserem Forum.
Damit ich Ihren Hinweis noch besser nachvollziehen kann, würde es mich sehr freuen, wenn Sie mir einige Punkte noch detaillierter beschreiben könnten.
Sie beschreiben das Signalgeräusch zum Schließen der Türen als zu laut. Wie könnte aus Ihrer Sicht das Signal gestaltet werden, damit alle Fahrgäste das Signal eindeutig wahrnehmen und zuordnen können? Ist aus Ihrer Sicht eine Reduzierung der Lautstärke ausreichend? Können vielleicht auch optische Signale mit akustischen Signalen kombiniert werden? Wie lässt sich die Signalgebung auch für Menschen mit Behinderungen in Einklang bringen?
Ich freue ich auf Ihr Feedback und natürlich auch Hinweise durch andere Nutzer der Community. Weiterhin lade ich Sie ein, in weiteren Diskussionen zum Thema Ansagen in den Zügen und der barrierefreien Nutzung mit zu diskutieren.
Vielen Dank.
Andreas Moderator 03.10. 18:32
Vielen Dank für Ihren Kommentar in unserem Forum.
Damit ich Ihren Hinweis noch besser nachvollziehen kann, würde es mich sehr freuen, wenn Sie mir einige Punkte noch detaillierter beschreiben könnten.
Sie beschreiben das Signalgeräusch zum Schließen der Türen als zu laut. Wie könnte aus Ihrer Sicht das Signal gestaltet werden, damit alle Fahrgäste das Signal eindeutig wahrnehmen und zuordnen können? Ist aus Ihrer Sicht eine Reduzierung der Lautstärke ausreichend? Können vielleicht auch optische Signale mit akustischen Signalen kombiniert werden? Wie lässt sich die Signalgebung auch für Menschen mit Behinderungen in Einklang bringen?
Ich freue ich auf Ihr Feedback und natürlich auch Hinweise durch andere Nutzer der Community. Weiterhin lade ich Sie ein, in weiteren Diskussionen zum Thema Ansagen in den Zügen und der barrierefreien Nutzung mit zu diskutieren.
Vielen Dank.